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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 31. Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jacob Rapp – E-Commerce- & KI-Beratung (nachfolgend „Auftragnehmer“), für Audits, Beratung und Umsetzungsleistungen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die auf jacobrapp.de angebotenen Leistungen.
  2. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
  2. Mit dem Absenden des Bestellformulars („Zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Die automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
  3. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Der Auftragnehmer kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, etwa wenn die Leistung für den Auftraggeber erkennbar nicht sinnvoll ist.
  4. Für Leistungen auf Anfrage (z. B. Beratertage, KI-Prozess-Check, Google-Ads-Playbook, Automatisierung, Begleitung) erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt mit dessen Annahme in Textform zustande.

§ 3 Leistungen

  1. Umfang und Inhalt der Festpreis-Audits ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung, im Übrigen aus dem individuellen Angebot.
  2. Audits sind Analysen mit Empfehlungen. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht geschuldet, sofern sie nicht gesondert beauftragt wird.
  3. Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Analyse und Beratung, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Rankings, Umsätze, Anfragen oder Werbekennzahlen.
  4. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Hinweise zu rechtlichen Themen sind praxisorientierte Einschätzungen und ersetzen keine anwaltliche Prüfung.
  5. Der Auftragnehmer setzt Mess- und Analysewerkzeuge sowie KI-gestützte Werkzeuge ein. Ergebnisse werden vor der Übergabe vom Auftragnehmer persönlich geprüft.
  6. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen persönlich. Er darf für Hilfstätigkeiten Dritte einsetzen, sofern Vertraulichkeit und Datenschutz gewahrt bleiben.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt die für die Leistung nötigen Informationen und Zugänge (in der Regel Lesezugriff auf Analyse-, Such- und Werbekonten) zeitnah zur Verfügung.
  2. Lieferfristen beginnen erst, wenn die Vergütung gezahlt ist und die Zugänge freigegeben sind.
  3. Stellt der Auftraggeber Zugänge trotz Erinnerung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Auftragsbestätigung bereit, kann der Auftragnehmer die Leistung auf Grundlage der öffentlich zugänglichen Daten erbringen. Nicht prüfbare Punkte werden im Bericht entsprechend gekennzeichnet.

§ 5 Fristen

  1. Festpreis-Audits liefert der Auftragnehmer spätestens 10 Werktage nach Zahlungseingang und Freigabe der Zugänge, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern Fristen angemessen.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Festpreise bzw. die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Festpreis-Audits werden mit der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Leistung beginnt nach Zahlungseingang.
  3. Beratertage und Stundenleistungen werden nach Erbringung abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Terminen vor Ort werden Reisekosten gesondert berechnet; sie werden im Angebot genannt.
  4. Beauftragt der Auftraggeber nach einem Google-Ads-Audit das Google-Ads-Playbook, wird die Netto-Vergütung des Audits vollständig auf das Playbook angerechnet.

§ 7 Stornierung

  1. Bis zur Freigabe der Zugänge kann der Auftraggeber ein Festpreis-Audit kostenfrei stornieren; bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
  2. Danach gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 648 BGB.
  3. Vereinbarte Termine vor Ort können bis sieben Tage vorher kostenfrei verschoben werden. Bei späterer Absage kann der Auftragnehmer bereits entstandene, nicht erstattbare Reisekosten berechnen.

§ 8 Abnahme und Mängel

  1. Der Auftraggeber prüft den Bericht nach Übergabe. Inhaltliche Fehler (z. B. falsch wiedergegebene Messwerte) teilt er innerhalb von 14 Tagen in Textform mit. Unterschiedliche fachliche Einschätzungen sind kein Mangel.
  2. Bei berechtigten Mängeln bessert der Auftragnehmer nach. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Rügt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine Mängel, gilt der Bericht als abgenommen. Auf diese Folge wird bei der Übergabe hingewiesen.

§ 9 Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber erhält an Berichten und Unterlagen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene Zwecke. Die Weitergabe an Mitarbeitende und an Dienstleister, die die Empfehlungen umsetzen, ist erlaubt.
  2. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an sonstige Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
  3. Methoden, Vorlagen, Werkzeuge und Know-how des Auftragnehmers bleiben bei ihm.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende.
  2. Soweit der Auftragnehmer bei der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  3. Der Auftragnehmer arbeitet mit Lesezugriff. Der Auftraggeber kann Zugänge jederzeit entziehen. Zugangsdaten, die der Auftragnehmer erhalten hat, löscht er nach Abschluss des Auftrags.

§ 11 Referenzen

Der Auftragnehmer nennt den Auftraggeber nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung als Referenz.

§ 12 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Der Auftraggeber setzt Empfehlungen in eigener Verantwortung um. Er sorgt vor Änderungen an Website, Shop oder Werbekonten für eine Datensicherung.

§ 13 Verjährung

Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.